Kontrast und Farbe
Text mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift 3:1, Bedienelemente ebenso. Keine Information nur über Farbe. Auf dieser Website liegt der Fließtext bei 14:1.
Patienten mit Makuladegeneration, Katarakt oder frisch erweiterter Pupille müssen Ihre Website lesen können. Wir bauen nach WCAG 2.1 AA, prüfen mit Werkzeugen, Tastatur und Screenreader und dokumentieren das Ergebnis.
Wer eine Augenarztpraxis sucht, hat oft einen Grund: Makuladegeneration, Katarakt, Glaukom im fortgeschrittenen Stadium, eine frische Pupillenerweiterung oder schlicht 80 Jahre auf dem Buckel. Für keine andere Fachrichtung ist eine barrierefreie Praxiswebsite so offensichtlich notwendig, und kaum eine Fachrichtung hat so viele Websites mit hellgrauer Schrift auf weißem Grund.
Barrierefreiheit ist dabei keine Sonderausstattung, sondern eine Reihe handwerklicher Entscheidungen: Kontrast, Schriftgröße, Vergrößerbarkeit, Tastaturbedienung, Bildbeschreibungen, verständliche Sprache, Formulare mit Beschriftung. Alles Dinge, die auch Menschen ohne Einschränkung nützen, wenn sie die Seite abends auf dem Handy lesen.
Wir bauen Websites so, dass sie die WCAG 2.1 auf Stufe AA erfüllen, und prüfen das mit Werkzeugen und von Hand. Nicht weil ein Gesetz droht, sondern weil die Zielgruppe es verlangt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das BFSG Barrierefreiheit für bestimmte digitale Dienstleistungen an Verbraucher, darunter Online-Terminbuchungen und Bestellvorgänge. Ob eine einzelne Praxiswebsite betroffen ist, hängt von Angebot, Größe und Auslegung ab. Wir empfehlen, so zu bauen, als wäre es Pflicht, und die rechtliche Einordnung einem Anwalt zu überlassen. Für Kliniken in öffentlicher Trägerschaft gilt ohnehin die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Kontrast und Farbe
Text mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift 3:1, Bedienelemente ebenso. Keine Information nur über Farbe. Auf dieser Website liegt der Fließtext bei 14:1.
Schrift und Zoom
Grundschrift 17 Pixel, Zeilenlänge unter 80 Zeichen, Zeilenabstand 1,6. Vergrößerung auf 400 Prozent ohne Überlappung oder seitliches Scrollen.
Tastatur und Fokus
Alles ohne Maus erreichbar, in logischer Reihenfolge, mit einem sichtbaren Fokusrahmen. Ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt. Menüs und Ausklappbereiche funktionieren mit Tastatur.
Vorleseprogramme
Sinnvolle Überschriftenstruktur, Bildbeschreibungen, die etwas sagen, beschriftete Formulare und Regionen, die ein Screenreader anspringen kann. Geprüft mit NVDA und VoiceOver.
Verständliche Sprache
Kurze Sätze, erklärte Fachbegriffe, klare Beschriftungen. Barrierefreiheit hört nicht bei der Technik auf; ein Text, den niemand versteht, ist eine Barriere. Mehr unter Patienteninformation.
Terminbuchung und Formulare
Der Bereich, den das BFSG am ehesten trifft. Formulare mit Beschriftung, Fehlermeldungen, die sagen, was falsch ist, Zeitlimits ohne Zwang. Eingebundene Terminsysteme prüfen wir mit, auch wenn wir sie nicht gebaut haben.
Ein Häkchen im Angebot ist keine Barrierefreiheit. Wir prüfen jede Website in vier Schritten und halten das Ergebnis fest.
Werkzeuge wie axe-core prüfen jede Seite auf Kontraste, fehlende Beschriftungen, Strukturfehler. Das findet etwa die Hälfte der Probleme.
Jede Seite ohne Maus bedienen, bei 200 und 400 Prozent Zoom lesen, Fokusreihenfolge prüfen. Das findet, was Werkzeuge nicht sehen.
Die wichtigsten Wege, Termin, Anfahrt, Leistungsseite, Bewerbung, mit einem Vorleseprogramm durchgehen.
Prüfbericht mit Ergebnissen und Restpunkten. Auf Wunsch die Erklärung zur Barrierefreiheit als Seite der Website, mit Kontakt für Rückmeldungen.
„Meine Mutter hat 84 Jahre und Makuladegeneration. Sie hat auf der neuen Seite die Sprechzeiten gefunden. Auf der alten hat sie mich angerufen.“
Bestehende Website prüfen lassen?
Wir prüfen Ihre aktuelle Website auf die häufigsten Barrieren und sagen, ob Reparatur oder Relaunch sinnvoller ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025 für bestimmte Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, etwa Online-Terminbuchung und elektronischen Geschäftsverkehr. Ob und wie weit eine Praxiswebsite darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab und ist juristisch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen, nicht auf die Klärung zu warten: Bei einer augenärztlichen Zielgruppe ist Barrierefreiheit unabhängig von der Pflicht die richtige Entscheidung. Rechtsverbindlich beurteilen kann das nur ein Anwalt.
Bei einer neuen Website von ZYE nichts, weil sie von Anfang an so gebaut wird. Teuer wird es, wenn eine bestehende Website nachträglich umgebaut werden muss. Dann ist ein Relaunch oft günstiger als die Reparatur.
Nein. Diese Werkzeuge legen eine Bedienleiste über die Seite, beheben aber die eigentlichen Fehler nicht: fehlende Bildbeschreibungen, unlogische Überschriften, unlesbare Kontraste, Formulare ohne Beschriftung. Screenreader-Nutzer berichten regelmäßig, dass Overlays die Bedienung verschlechtern. Wir setzen sie nicht ein.
Mit automatischen Prüfwerkzeugen nach WCAG 2.1 AA, mit Tastaturbedienung ohne Maus, mit Bildschirmvergrößerung auf 200 und 400 Prozent und mit einem Screenreader. Das Ergebnis dokumentieren wir, und wir formulieren auf Wunsch die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website.
Videos brauchen Untertitel, PDF-Merkblätter müssen als getaggte PDFs erstellt oder als Webseite angeboten werden. Wir raten, Patienteninformationen als Webseite zu bauen und den Download als Ergänzung zu sehen, nicht umgekehrt.
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir prüfen die häufigsten Barrieren und sagen Ihnen, was zu tun ist.
Barrierefreiheit prüfen lassenUnverbindlich und ohne Vorabkosten. Oder Sie rufen an unter 0228 76389659, Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr.